Sie benötigen eine Apostille für eine deutsche notarielle Vollmacht? Senden Sie uns eine Anfrage. Für die Apostille brauchen wir später das Original und eine unterschriebene Vollmacht zur Abwicklung – wir übernehmen die Apostille bei den Behörden.
Für welches Dokument benötigen Sie eine Apostille?
Eine Apostille bestätigt die Echtheit einer deutschen notariellen Vollmacht für die Verwendung in Staaten des Haager Apostille-Übereinkommens. Sie bestätigt nicht, dass die Vollmacht im Ausland die gewünschte Rechtswirkung entfaltet. Für die Apostille benötigen wir das Original der notariellen Urkunde und eine unterschriebene Vollmacht zur Abwicklung. Senden Sie uns zuerst eine Anfrage; Formular und Hinweise zum Original folgen, sobald wir die Bearbeitung übernehmen.
Eine notarielle Vollmacht wird im Ausland häufig verlangt, wenn jemand in Deutschland bevollmächtigt handeln soll oder eine deutsche Vollmacht vorgelegt werden muss.
Apostilliert wird die deutsche notarielle Vollmacht, die Sie bereits haben. Davon getrennt ist die Vollmacht, mit der Sie uns später die Apostille-Abwicklung übertragen. Beides ist nicht dasselbe Dokument.
Unsere Leistung ist die Apostille-Abwicklung für eine vorliegende deutsche notarielle Vollmacht. Die Beurkundung einer neuen Vollmacht beim Notar ist nicht Teil dieses Angebots.
Je nach Bundesland und Apostillenbehörde kann vor der Apostille eine Vorbeglaubigung erforderlich sein. Falls sie nötig ist, übernehmen wir diese separate Leistung für 95 €.
Ein einheitlicher Festpreis für die Apostille-Abwicklung.
Apostille-Abwicklung
95 €
Apostille für notarielle Vollmacht anfragenSie brauchen eine Apostille. Wir kümmern uns um den Rest.
Sollte sich bereits bei unserer Prüfung herausstellen, dass eine Apostille nicht möglich ist, berechnen wir keine Bearbeitungsleistung und keine amtliche Gebühr. Wird der Antrag erst nach der Einreichung von der zuständigen Stelle abgelehnt, berechnen wir 45 € inkl. Umsatzsteuer je Dokument für Dokumentenprüfung und Antragsvorbereitung sowie tatsächlich angefallene, nicht erstattungsfähige amtliche Gebühren.
Die Kosten für die Rücksendung des Originaldokuments richten sich auch in diesem Fall nach der von Ihnen gewählten Versandart. Bei persönlicher Abholung entstehen keine Rückversandkosten.
Je nach Dokument können zusätzliche Schritte nötig sein.
Wenn die Behörde vor der Apostille eine Zwischenbeglaubigung verlangt – z. B. bei Führungszeugnis, Schul- und Hochschulzeugnissen.
95 €
Neues Exemplar, wenn das Original fehlt oder unbrauchbar ist.
145 €
Neues Dokument und Apostille zusammen.
240 €
Kurzes Formular online ausfüllen.
Wir prüfen die Anfrage und melden uns zum weiteren Vorgehen.
Wenn wir die Bearbeitung übernehmen, unterzeichnen Sie die Vollmacht und senden uns das Original. Eine notarielle Beglaubigung der Vollmacht ist nicht erforderlich.
Nach Abschluss und vollständiger Zahlung erhalten Sie Ihr Dokument mit Apostille auf dem vereinbarten Versandweg zurück.
Sie müssen sich nicht selbst mit dem Verfahren befassen oder die zuständige Behörde suchen. Das übernehmen wir für Sie.
Seit über 20 Jahren begleitet Danylo Ikhilchyk Menschen und Unternehmen bei internationalen Dokumentenverfahren.
Deutschland hat keine zentrale Apostillenbehörde. Je nach Dokument und Bundesland ist eine andere Stelle zuständig. Wir ermitteln die Behörde, die für Ihr konkretes Dokument die Apostille erteilt.
Wir bearbeiten Apostillen für deutsche Dokumente aus allen Bundesländern. Sie müssen nicht selbst nach der zuständigen Behörde suchen.
Wenn Fragen entstehen, erhalten Sie schnell eine verständliche Antwort. Sie sprechen mit unserem Team – nicht mit einem Callcenter.
Die Apostille wird auf dem Original der öffentlichen Urkunde angebracht. Deshalb senden Sie uns das Original zusammen mit der unterschriebenen Vollmacht. Wir reichen beides bei der zuständigen Behörde ein.
Sie erhalten Ihr Dokument mit Apostille, ohne sich selbst um die Bürokratie kümmern zu müssen.
Diese Dokumente werden häufig im selben Zusammenhang benötigt.
Festpreis 95 € inklusive amtlicher Gebühr und Umsatzsteuer. Rückversand zusätzlich ab 4,15 €.
Ja. Für die Apostille benötigen wir das Originaldokument und eine unterschriebene Vollmacht. Das Vollmachtsformular erhalten Sie, sobald wir die Bearbeitung übernehmen. Eine notarielle Beglaubigung der Vollmacht ist nicht erforderlich.
Sobald uns das Originaldokument und die unterschriebene Vollmacht vorliegen, beginnen wir mit der Bearbeitung. Die Bearbeitungsdauer bei der zuständigen Behörde beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen. In manchen Fällen kann sie länger dauern. Die Dauer bei der Behörde können wir nicht beeinflussen.
Nein. Wir apostillieren eine bereits beurkundete deutsche notarielle Vollmacht. Eine neue Beurkundung beim Notar bieten wir nicht an.
Häufig ja. Je nach Bundesland und zuständiger Stelle kann vor der Apostille eine Vorbeglaubigung nötig sein. Wir übernehmen die Organisation dieses Schritts als separate Leistung für 95 €.
Das hängt vom Zielland und von der Stelle ab, bei der Sie die Vollmacht vorlegen. Übersetzungen sind nicht im Festpreis enthalten.
Die Apostille bestätigt die Echtheit der deutschen öffentlichen Urkunde für Apostille-Staaten. Ob die ausländische Stelle die Vollmacht inhaltlich akzeptiert, hängt vom konkreten Verfahren ab.
Eine Apostille wird für die Verwendung in Ländern benötigt, die das Haager Apostille-Übereinkommen anerkennen. Ob zusätzlich weitere Anforderungen gelten, hängt vom Zielland und vom konkreten Verfahren ab.
Sie können das Original persönlich in unserem Büro in Bonn abgeben, per Post oder DHL an uns senden oder auf Anfrage durch einen Kurier abholen lassen. Für die Apostille benötigen wir das Originaldokument und eine unterschriebene Vollmacht.
Nach dem Absenden der Anfrage prüfen wir Ihren Fall und melden uns. Die Vollmacht und die Angaben zum Einsenden des Originals erhalten Sie, sobald wir die Bearbeitung übernehmen. Die Bearbeitung beginnt, sobald uns das Originaldokument und die unterschriebene Vollmacht vorliegen.
Senden Sie uns eine Anfrage. Wir prüfen sie und melden uns. Für die Apostille brauchen wir danach das Original und eine unterschriebene Vollmacht.