Sie benötigen eine Apostille für ein deutsches Führungszeugnis? Senden Sie uns eine Anfrage. Für die Apostille brauchen wir später das Original und eine unterschriebene Vollmacht – wir übernehmen die Apostille-Abwicklung.
Für welches Dokument benötigen Sie eine Apostille?
Eine Apostille bestätigt die Echtheit eines deutschen Führungszeugnisses für die Verwendung in Staaten des Haager Apostille-Übereinkommens. Vor der Apostille ist in der Regel eine Vorbeglaubigung durch das Bundesamt für Justiz erforderlich. Für die Abwicklung benötigen wir das Original und eine unterschriebene Vollmacht. Senden Sie uns zuerst eine Anfrage; Formular und Hinweise zum Original folgen, sobald wir die Bearbeitung übernehmen. Wir organisieren Vorbeglaubigung und Apostille.
Ein deutsches Führungszeugnis wird im Ausland häufig als Nachweis für persönliche Zuverlässigkeit oder Vorstrafenfreiheit verlangt.
Je nach ausländischer Stelle kann entscheidend sein, welche Art von Führungszeugnis vorgelegt wird und wie aktuell es ist. Wir prüfen die Anfrage anhand Ihrer Angaben, können aber keine Entscheidung der ausländischen Stelle garantieren.
Unsere Leistung bezieht sich auf die Apostille-Abwicklung für ein vorliegendes deutsches Führungszeugnis. Die Beantragung oder Beschaffung eines neuen Führungszeugnisses ist nicht im Festpreis der Apostille enthalten, kann aber als separate Leistung auf Anfrage beauftragt werden.
Ein einheitlicher Festpreis für die Apostille-Abwicklung.
Apostille-Abwicklung
190 €
Apostille für Führungszeugnis anfragenSie brauchen eine Apostille. Wir kümmern uns um den Rest.
Sollte sich bereits bei unserer Prüfung herausstellen, dass eine Apostille nicht möglich ist, berechnen wir keine Bearbeitungsleistung und keine amtliche Gebühr. Wird der Antrag erst nach der Einreichung von der zuständigen Stelle abgelehnt, berechnen wir 45 € inkl. Umsatzsteuer je Dokument für Dokumentenprüfung und Antragsvorbereitung sowie tatsächlich angefallene, nicht erstattungsfähige amtliche Gebühren.
Die Kosten für die Rücksendung des Originaldokuments richten sich auch in diesem Fall nach der von Ihnen gewählten Versandart. Bei persönlicher Abholung entstehen keine Rückversandkosten.
Je nach Dokument können zusätzliche Schritte nötig sein.
Neues Exemplar, wenn das Original fehlt oder unbrauchbar ist.
Preis auf Anfrage
Neues Dokument und Apostille zusammen.
Preis auf Anfrage
Kurzes Formular online ausfüllen.
Wir prüfen die Anfrage und melden uns zum weiteren Vorgehen.
Wenn wir die Bearbeitung übernehmen, unterzeichnen Sie die Vollmacht und senden uns das Original. Eine notarielle Beglaubigung der Vollmacht ist nicht erforderlich.
Nach Abschluss und vollständiger Zahlung erhalten Sie Ihr Dokument mit Apostille auf dem vereinbarten Versandweg zurück.
Sie müssen sich nicht selbst mit dem Verfahren befassen oder die zuständige Behörde suchen. Das übernehmen wir für Sie.
Seit über 20 Jahren begleitet Danylo Ikhilchyk Menschen und Unternehmen bei internationalen Dokumentenverfahren.
Deutschland hat keine zentrale Apostillenbehörde. Je nach Dokument und Bundesland ist eine andere Stelle zuständig. Wir ermitteln die Behörde, die für Ihr konkretes Dokument die Apostille erteilt.
Wir bearbeiten Apostillen für deutsche Dokumente aus allen Bundesländern. Sie müssen nicht selbst nach der zuständigen Behörde suchen.
Wenn Fragen entstehen, erhalten Sie schnell eine verständliche Antwort. Sie sprechen mit unserem Team – nicht mit einem Callcenter.
Die Apostille wird auf dem Original der öffentlichen Urkunde angebracht. Deshalb senden Sie uns das Original zusammen mit der unterschriebenen Vollmacht. Wir reichen beides bei der zuständigen Behörde ein.
Sie erhalten Ihr Dokument mit Apostille, ohne sich selbst um die Bürokratie kümmern zu müssen.
Diese Dokumente werden häufig im selben Zusammenhang benötigt.
Gesamtpreis 190 €: Apostille 95 € plus Pflicht-Vorbeglaubigung 95 €. Rückversand zusätzlich ab 4,15 €.
Ja. Für die Apostille benötigen wir das Originaldokument und eine unterschriebene Vollmacht. Das Vollmachtsformular erhalten Sie, sobald wir die Bearbeitung übernehmen. Eine notarielle Beglaubigung der Vollmacht ist nicht erforderlich.
Sobald uns das Originaldokument und die unterschriebene Vollmacht vorliegen, beginnen wir mit der Bearbeitung. Die Bearbeitungsdauer bei der zuständigen Behörde beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen. In manchen Fällen kann sie länger dauern. Die Dauer bei der Behörde können wir nicht beeinflussen.
Ja, auf Wunsch. Wenn Sie kein aktuelles Führungszeugnis besitzen, können wir die Beantragung als separate Leistung übernehmen. Die Kosten hierfür ermitteln wir individuell auf Anfrage. Dieser Service ist nicht im Festpreis der Apostille enthalten.
Das hängt von der ausländischen Stelle und dem konkreten Verfahren ab. Manche Stellen verlangen ein sehr aktuelles Führungszeugnis. Wir können prüfen, ob Ihre Angaben Hinweise auf besondere Anforderungen enthalten, aber keine Entscheidung der ausländischen Stelle garantieren.
Das hängt vom Zielland und von der Stelle ab, bei der Sie das Führungszeugnis vorlegen. Übersetzungen sind nicht im Festpreis enthalten.
Die Apostille bestätigt die Echtheit der deutschen öffentlichen Urkunde für die Verwendung in Apostille-Staaten. Ob die ausländische Stelle zusätzlich eine Übersetzung, eine bestimmte Aktualität oder weitere Unterlagen verlangt, hängt vom konkreten Verfahren ab.
Ja. Bevor eine Apostille erteilt werden kann, muss das Führungszeugnis vom Bundesamt für Justiz vorbeglaubigt werden. Diese Vorbeglaubigung ist Pflicht und gehört zum Gesamtpreis (Apostille 95 € plus Vorbeglaubigung 95 €).
Eine Apostille wird für die Verwendung in Ländern benötigt, die das Haager Apostille-Übereinkommen anerkennen. Ob zusätzlich weitere Anforderungen gelten, hängt vom Zielland und vom konkreten Verfahren ab.
Sie können das Original persönlich in unserem Büro in Bonn abgeben, per Post oder DHL an uns senden oder auf Anfrage durch einen Kurier abholen lassen. Für die Apostille benötigen wir das Originaldokument und eine unterschriebene Vollmacht.
Nach dem Absenden der Anfrage prüfen wir Ihren Fall und melden uns. Die Vollmacht und die Angaben zum Einsenden des Originals erhalten Sie, sobald wir die Bearbeitung übernehmen. Die Bearbeitung beginnt, sobald uns das Originaldokument und die unterschriebene Vollmacht vorliegen.
Senden Sie uns eine Anfrage. Wir prüfen sie und melden uns. Für die Apostille brauchen wir danach das Original und eine unterschriebene Vollmacht.