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Apostille für deutsche Gerichtsdokumente

Sie benötigen eine Apostille für ein deutsches Gerichtsdokument? Senden Sie uns eine Anfrage. Für die Apostille brauchen wir später das Original und eine unterschriebene Vollmacht – wir übernehmen die Apostille-Abwicklung.

Für welches Dokument benötigen Sie eine Apostille?

Was ist eine Apostille für Gerichtsdokumente?

Eine Apostille bestätigt die Echtheit eines deutschen gerichtlichen Dokuments für die Verwendung in Staaten des Haager Apostille-Übereinkommens. Sie ersetzt keine Anerkennung des Inhalts durch die ausländische Stelle und keine Übersetzung. Für die Apostille benötigen wir das Original und eine unterschriebene Vollmacht. Senden Sie uns zuerst eine Anfrage; Formular und Hinweise zum Original folgen, sobald wir die Bearbeitung übernehmen.

Wann wird eine Apostille für Gerichtsdokumente benötigt?

Gerichtliche Unterlagen werden im Ausland häufig verlangt, wenn ein deutsches Verfahren nachgewiesen oder fortgesetzt werden soll.

Anerkennung oder Vollstreckung im Ausland

Familien- oder Sorgerechtsverfahren außerhalb Deutschlands

Nachweis eines deutschen Urteils oder Beschlusses

Behördliche Verfahren, die eine gerichtliche Entscheidung verlangen

Internationale Rechtsstreitigkeiten

Vorlage bei ausländischen Gerichten, Notaren oder Behörden

Was ist bei diesem Dokument wichtig?

Die Art des Dokuments entscheidet mit

Urteile, Beschlüsse, Protokolle oder beglaubigte Abschriften können unterschiedlichen Stellen und Anforderungen unterliegen. Beschreiben Sie das Dokument in der Anfrage möglichst genau. Wir prüfen die Anfrage anhand Ihrer Angaben.

Wir beschaffen keine neuen Gerichtsunterlagen

Unsere Leistung ist die Apostille-Abwicklung für ein vorliegendes deutsches Gerichtsdokument. Die Beantragung einer neuen Ausfertigung beim Gericht ist nicht Teil dieses Angebots.

Häufig ist eine Vorbeglaubigung nötig

Je nach Gericht, Bundesland und Dokumentform kann vor der Apostille eine Vorbeglaubigung erforderlich sein. Falls sie nötig ist, übernehmen wir diese separate Leistung für 95 €.

Festpreis für Ihre Apostille

Ein einheitlicher Festpreis für die Apostille-Abwicklung.

Apostille-Abwicklung

95 €

Apostille für Gerichtsdokumente anfragen

Vollständige Preisliste

Sie brauchen eine Apostille. Wir kümmern uns um den Rest.

Enthalten

  • Prüfung Ihres Dokuments
  • Vollständige Abwicklung der Apostille
  • Ermittlung der zuständigen Behörde
  • Amtliche Gebühr

Nicht enthalten

  • Rückversand (zusätzlich ab 4,15 €)
  • Vorbeglaubigung, falls erforderlich (separate Leistung: 95 €)

Wenn eine Apostille nicht möglich ist

Sollte sich bereits bei unserer Prüfung herausstellen, dass eine Apostille nicht möglich ist, berechnen wir keine Bearbeitungsleistung und keine amtliche Gebühr. Wird der Antrag erst nach der Einreichung von der zuständigen Stelle abgelehnt, berechnen wir 45 € inkl. Umsatzsteuer je Dokument für Dokumentenprüfung und Antragsvorbereitung sowie tatsächlich angefallene, nicht erstattungsfähige amtliche Gebühren.

Die Kosten für die Rücksendung des Originaldokuments richten sich auch in diesem Fall nach der von Ihnen gewählten Versandart. Bei persönlicher Abholung entstehen keine Rückversandkosten.

Weitere Leistungen

Je nach Dokument können zusätzliche Schritte nötig sein.

So läuft es ab

  1. 01

    Anfrage senden

    Kurzes Formular online ausfüllen.

  2. 02

    Rückmeldung erhalten

    Wir prüfen die Anfrage und melden uns zum weiteren Vorgehen.

  3. 03

    Vollmacht unterzeichnen und Original senden

    Wenn wir die Bearbeitung übernehmen, unterzeichnen Sie die Vollmacht und senden uns das Original. Eine notarielle Beglaubigung der Vollmacht ist nicht erforderlich.

  4. 04

    Dokument zurückerhalten

    Nach Abschluss und vollständiger Zahlung erhalten Sie Ihr Dokument mit Apostille auf dem vereinbarten Versandweg zurück.

Warum Apostille Expert?

Sie müssen sich nicht selbst mit dem Verfahren befassen oder die zuständige Behörde suchen. Das übernehmen wir für Sie.

Über 20 Jahre Erfahrung

Seit über 20 Jahren begleitet Danylo Ikhilchyk Menschen und Unternehmen bei internationalen Dokumentenverfahren.

Wir ermitteln die Behörde für Ihre Apostille

Deutschland hat keine zentrale Apostillenbehörde. Je nach Dokument und Bundesland ist eine andere Stelle zuständig. Wir ermitteln die Behörde, die für Ihr konkretes Dokument die Apostille erteilt.

Deutschlandweit

Wir bearbeiten Apostillen für deutsche Dokumente aus allen Bundesländern. Sie müssen nicht selbst nach der zuständigen Behörde suchen.

Direkter Kontakt statt Hotline

Wenn Fragen entstehen, erhalten Sie schnell eine verständliche Antwort. Sie sprechen mit unserem Team – nicht mit einem Callcenter.

Warum das Original zu uns kommt

Die Apostille wird auf dem Original der öffentlichen Urkunde angebracht. Deshalb senden Sie uns das Original zusammen mit der unterschriebenen Vollmacht. Wir reichen beides bei der zuständigen Behörde ein.

Sie erhalten Ihr Dokument mit Apostille, ohne sich selbst um die Bürokratie kümmern zu müssen.

Verwandte Dokumente

Diese Dokumente werden häufig im selben Zusammenhang benötigt.

Häufige Fragen

Was kostet die Apostille für ein Gerichtsdokument?

Festpreis 95 € inklusive amtlicher Gebühr und Umsatzsteuer. Rückversand zusätzlich ab 4,15 €.

Muss ich das Original einsenden?

Ja. Für die Apostille benötigen wir das Originaldokument und eine unterschriebene Vollmacht. Das Vollmachtsformular erhalten Sie, sobald wir die Bearbeitung übernehmen. Eine notarielle Beglaubigung der Vollmacht ist nicht erforderlich.

Wie lange dauert die Apostille für ein Gerichtsdokument?

Sobald uns das Originaldokument und die unterschriebene Vollmacht vorliegen, beginnen wir mit der Bearbeitung. Die Bearbeitungsdauer bei der zuständigen Behörde beträgt in der Regel zwei bis vier Wochen. In manchen Fällen kann sie länger dauern. Die Dauer bei der Behörde können wir nicht beeinflussen.

Welche Gerichtsdokumente können apostilliert werden?

Das hängt vom jeweiligen Dokument ab. Typisch sind Urteile, Beschlüsse und beglaubigte Abschriften. Beschreiben Sie Ihr Dokument in der Anfrage möglichst genau. Wir prüfen die Anfrage anhand Ihrer Angaben.

Beschaffen Sie eine neue Ausfertigung beim Gericht?

Nein. Wir apostillieren ein bereits vorliegendes deutsches Gerichtsdokument. Eine neue Ausfertigung beim Gericht bieten wir nicht an.

Ist eine Vorbeglaubigung für Gerichtsdokumente erforderlich?

Häufig ja. Je nach Gericht, Bundesland und Dokumentform kann vor der Apostille eine Vorbeglaubigung nötig sein. Wir übernehmen die Organisation dieses Schritts als separate Leistung für 95 €.

Brauche ich zusätzlich eine Übersetzung?

Das hängt vom Zielland und von der Stelle ab, bei der Sie das Dokument vorlegen. Übersetzungen sind nicht im Festpreis enthalten.

Für welche Länder wird die Apostille auf Gerichtsdokumenten benötigt?

Eine Apostille wird für die Verwendung in Ländern benötigt, die das Haager Apostille-Übereinkommen anerkennen. Ob zusätzlich weitere Anforderungen gelten, hängt vom Zielland und vom konkreten Verfahren ab.

Wie sende ich Ihnen das Originaldokument?

Sie können das Original persönlich in unserem Büro in Bonn abgeben, per Post oder DHL an uns senden oder auf Anfrage durch einen Kurier abholen lassen. Für die Apostille benötigen wir das Originaldokument und eine unterschriebene Vollmacht.

Was passiert nach der Anfrage?

Nach dem Absenden der Anfrage prüfen wir Ihren Fall und melden uns. Die Vollmacht und die Angaben zum Einsenden des Originals erhalten Sie, sobald wir die Bearbeitung übernehmen. Die Bearbeitung beginnt, sobald uns das Originaldokument und die unterschriebene Vollmacht vorliegen.

Apostille für Gerichtsdokumente anfragen

Senden Sie uns eine Anfrage. Wir prüfen sie und melden uns. Für die Apostille brauchen wir danach das Original und eine unterschriebene Vollmacht.

  • Festpreis 95 €
  • Deutschlandweit
  • Über 20 Jahre Erfahrung – Danylo Ikhilchyk
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